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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER IBB LOGISTIK GMBH

A. Geltungsbereich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen

  1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der IBB Logistik GmbH („IBB“) mit ihren Kunden. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB) und juristischen Personen. Sie sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen von IBB. Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen und auf der Internetseite von IBB unter www.ibb-logistik.de veröffentlichten Fassung auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass IBB in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
  2. Alle Vereinbarungen, Aufträge und Erklärungen bedürfen für ihre Verbindlichkeit der Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax). Individuelle Vereinbarungen (Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen) mit dem Käufer haben Vorrang vor den AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine schriftliche Bestätigung von IBB maßgebend.
  3. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als IBB ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn IBB in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

B. Vertragsschluss

  1. Die Angebote von IBB sind freibleibend und erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Dies gilt auch, wenn IBB dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen überlässt, an denen sich IBB Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
  2. Die Bestellung durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot.
  3. IBB ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang anzunehmen. IBB erklärt die Annahme schriftlich durch Auftragsbestätigung. IBB behält sich vor, die Annahme von der Finanzierungsbestätigung eines dritten Unternehmens (z.B. eines Kreditinstituts) abhängig zu machen.
  4. Von IBB angenommene Bestellungen können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von IBB storniert werden und nur unter der Bedingung, dass der Kunde IBB für sämtliche Schäden (einschließlich entgangenem Gewinn), Kosten (einschließlich der Arbeits￾und Materialkosten) und Auslagen entschädigt, die IBB aufgrund der Stornierung entstanden sind.

C. Lieferbedingungen

  1. Verbindliche Lieferzeiten sind individuell zu vereinbaren. Diese berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des vollständigen Kaufpreises inkl. Umsatzsteuer vorausgesetzt (im Fall der Lieferung gegen Vorkasse).
  2. Sofern verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die IBB nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird IBB den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist IBB berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine erbrachte Gegenleistung wird IBB unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch den Zulieferer, wenn IBB ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn IBB im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
  3. Der Eintritt des Lieferverzugs richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Die Rechte des Käufers gemäß Ziff. H. dieser AGB bleibt unberührt.
  4. Teillieferungen sind zulässig.
  5. Sofern nicht individuell anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gemäß „FCA“ Incoterms 2022. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). IBB ist berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
  6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung geht spätestens mit Auslieferung der Ware an den Käufer über. Beim Versendungskauf gehen die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder Frachtführer über.
  7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, ist IBB berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

D. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise von IBB, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Beim Versendungskauf (Ziff. C.5) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
  2. Soweit nicht individuell anders vereinbart, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von sieben (7) Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware. IBB behält sich vor, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse, d.h. Zahlung des vollständigen Kaufpreises inkl. Umsatzsteuer, durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt IBB im Angebot bzw. spätestens mit der Auftragsbestätigung. Teilzahlungen durch den Käufer und das finanzierende Unternehmen sind zulässig, vorbehaltlich des Einverständnisses von IBB.
  3. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.
  4. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Die Einschränkung des Aufrechnungs￾und Zurückbehaltungsrechts gilt nicht für die Gegenrechte des Käufers bei Mängeln der Lieferung (insbesondere gemäß Ziff. G.).
  5. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass die Kaufpreiszahlung gefährdet ist, so ist IBB zur Leistungsverweigerung und – ggf. nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

E. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung (gesicherte Forderungen) im Eigentum von IBB.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (Vorbehaltsware) darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen nicht an Dritte verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat IBB unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Pfändungen Dritter erfolgen.
  3. Bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises ist IBB berechtigt, ggf. nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware aufgrund des Rücktritts und des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen.

F. Urheberrecht

  1. IBB behält sämtliche Rechte, einschließlich der Urheberrechte sowie der Rechte zur Anmeldung von Eigentum, an seinen technischen Dokumentationen (insbesondere Bilder, Illustrationen und Zeichnungen) und an anderen Produktbeschreibungen.
  2. Sofern IBB-Software zur beabsichtigten Verwendung der Ware zur Verfügung stellt, wird dem Käufer ein Nutzungsrecht eingeräumt, das jedoch ohne Zustimmung von IBB nicht übertragen werden kann. Sämtliche anderen Rechte verbleiben bei IBB. Der Käufer gewährleistet, dass ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IBB Software Dritten nicht zugänglich gemacht wird.

G. Mängelansprüche des Käufers

  1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Käufers aus gesondert abgegebenen Garantien insbesondere seitens des Herstellers.
  2. Grundlage der Mängelhaftung von IBB ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von IBB (insbesondere in Katalogen oder auf der Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB). Öffentliche Äußerungen des Herstellers gehen dabei Äußerungen sonstiger Dritter vor.
  3. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) nachgekommen ist. Der Käufer wird die Ware bei Anlieferung auf offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) untersuchen und IBB innerhalb von einer (1) Woche alle erkennbaren Mängel schriftlich anzeigen. Nicht erkennbare Mängel wird der Käufer IBB innerhalb von einer (1) Woche nach Entdeckung schriftlich anzeigen.
  4. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, wird IBB – nach Wahl von IBB – die Nacherfüllung durch Reparatur (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von IBB gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Käufer unzumutbar, kann er sie ablehnen. Das Recht von IBB, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
  5. IBB ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
  6. Der Käufer hat IBB die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer die mangelhafte Sache auf Verlangen von IBB nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Käufer jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn IBB ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren. Ansprüche des Käufers auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- und Einbaukosten“) bleiben unberührt.
  7. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet IBB nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann IBB vom Käufer, die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Käufer wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
  8. Wenn eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

H. Sonstige Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet IBB bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haftet IBB – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet IBB nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

I. Verjährung

  1. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt zwei (2) Jahre ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
  2. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. Ziff. H.2 S. 1 und S. 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

J. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus der Geschäftsbeziehung der Parteien unmittelbar oder mittelbar ergeben, ist der Geschäftssitz von IBB in Offenbach. IBB ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
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